Beendigung EAV durch Kündigung
Schutz- bestimmungen
Kündigungsverbot in bestimmten Situationen OR 336c
Kündigung während Sperrfrist sind NICHTIG
Sperrfristen gelten nicht:
- während der Probezeit
- wenn der Angestellte selbst kündigt
- bei der gerechtfertigten fristlosen Entlassung
- bei selbstverschuldetem Unfall oder Krankheitsfall
- beim befristeten Arbeitsverhältnis ohne Kündigung.