Betriebskunde_Uebersicht

Einleitung
Rechtsformen


Kommanditaktiengesellschaft

    • Kapital in Aktien zerlegt
    • 1 oder mehrere Mitglieder haften unbeschränkt, solidarisch (> Kollektivgesellschaft)
    • soweit nicht anderes vorgesehen gelten die Bestimmungen über AG
    • Abart der AG
    • Vereinigung zweier unterschiedlicher Aktionärsgruppen:
      > begrenzt haftende Aktionäre mit wenig Mitspracherechten
      > unbeschränkt haftende Aktionäre mit Geschäftsführungsaufgabe
    • zur Führung eines kaufm. Unternehmens geeignet



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