|
Kommanditaktiengesellschaft
-
Kapital in Aktien zerlegt
-
1 oder mehrere Mitglieder haften unbeschränkt, solidarisch (> Kollektivgesellschaft)
-
soweit nicht anderes vorgesehen gelten die Bestimmungen über AG
-
Abart der AG
-
Vereinigung zweier unterschiedlicher Aktionärsgruppen:
> begrenzt haftende Aktionäre mit wenig Mitspracherechten
> unbeschränkt haftende Aktionäre mit Geschäftsführungsaufgabe
-
zur Führung eines kaufm. Unternehmens geeignet
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Andreas Lohner.
|