Arbeitsvertrag_Einstieg

bullet1 Einzelarbeitsvertrag EAV
bullet2 Leistung von Arbeit auf bestimmte oder unbestimmte Zeit

bullet3 entsteht formlos

Besser ist ein Schriftlicher Arbeitsvertrag er sollte enthalten:

Name (Firmenname) und Betriebsort des Arbeitgebers.
Name, Vorname, Geburtsdatum, Bürgerort, Wohnadresse und Beruf des Arbeitnehmers.


1. Zeitpunkt des Stellenantritts Ein unbegründeter Nichtstellenantritt kann für den Arbeitnehmer teuer werden {HYPERLINK "or.html" \l "§337d"} Art. 337d OR.  


2. Probezeit Gesetzliche Bestimmungen: {HYPERLINK "or.html" \l "§335b"} Art. 335b OR
Die Probezeit beträgt nach OR 1 Monat. Sie kann durch schriftliche Abmachung auf höchstens 3 Monate verlängert werden.


3. Höhe des Lohns,
inklusive ev. Gratifikation oder 13. Monatslohn,
Leistungsprämien, Geschäftswagen, Gewinnbeteiligung usw. - Monatslohn ist besser als Stundenlohn.
- Vertraglich festgelegter 13. Monatslohn ist sicherer als
vom Geschäftsgang und der Laune des Arbeitgebers abhänige Gratifikation.
- Lohngleichheit für Mann und Frau bei gleicher
Anforderung.
- Teuerungsausgleich.
Gesetzliche Bestimmungen: {HYPERLINK "or.html" \l "§322d"}
Art. 322d & Art. 323 OR. ,
{HYPERLINK "arbeitsrecht.html" \l "39"}
Arbeitsrecht  (BzGD)
{HYPERLINK "inhalt_ggesetz.html"}
Gleichstellungsgesetz  


4. Lohnerhöhungen nach einer gewissen Einarbeitzeit.


5. Aufgabengebiet und Stellung im Betrieb. Gesetzliche Bestimmungen:
Pflichten des Arbeitnehmers:
{HYPERLINK "or.html" \l "§321"}
Art. 321, 321a bis 321d OR  

Pflichten des Arbeitgebers:
{HYPERLINK "or.html" \l "§322"}
Art. 322 bis 322d und 323 OR  

Arbeitsgesetz: {HYPERLINK "arbeitsgesetz.html" \l "§6"} Art. 6 ArG
{HYPERLINK "inhalt_ggesetz.html"} Gleichstellungsgesetz  


6. Arbeitzeit und Überstundenvergütung Gesetzliche Bestimmungen: {HYPERLINK "or.html" \l "§321c"} Art. 321c OR
{HYPERLINK "arbeitsgesetz.html" \l "§9"} Art. 9 bis Art. 13  Arbeitsgesetz
{HYPERLINK "arb_anw_verb.html" \l "arb1.11"}
Arbeitsrecht  (AvZ)
{HYPERLINK "uest_uezeit.html"}
Überstunden  und Überzeit sind nicht dasselbe.


7. Lohnfortzahlung
bei Arbeitsunfähigkeit.
Ist eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung vorhanden? Leistungen der Krankentaggeldversicherung, bei Krankheit, chwangerschaftsbeschwerden, Geburt? Gesetzliche Bestimmungen: {HYPERLINK "or.html" \l "§324a"}
Art. 324a, 324b OR
{HYPERLINK "lohn_kr_unf.html"} Lohnfortzahlung  bei Krankheit oder Unfall,
{HYPERLINK "arbeitsrecht.html" \l "35"}
Arbeitsrecht  (BzGD) {HYPERLINK "arb_anw_verb.html" \l "arb2.0"} Arbeitsrecht  (AvZ)


8. Ferienanspruch Gesetzliche Bestimmungen: {HYPERLINK "or.html" \l "§329a"} Art. 329a OR
{HYPERLINK "arbeitsrecht.html" \l "42"} Arbeitsrecht  (BzGD) 9. Kündigung, Kündigungsfrist Gesetzliche Bestimmungen: {HYPERLINK "or.html" \l "§335b"} Art. 335b, Art. 335c OR  

Die gesetzliche Kündigungsfrist kann vertraglich
abgeändert werden.

Hinweise:
Allgemeines {HYPERLINK "arbeitsrecht.html" \l "10"}
Arbeitsrecht  (BzGD)
Formen und Fristen {HYPERLINK "arbeitsrecht.html" \l "11"}
Arbeitsrecht  (BzGD)
Während der Probezeit {HYPERLINK "arbeitsrecht.html" \l "12"}
Arbeitsrecht  (BzGD)
Unterjähriges Arbeitsverhältnis {HYPERLINK "arbeitsrecht.html" \l "10"}
Arbeitsrecht  (BzGD)
Überjähriges Arbeitsverhältnis {HYPERLINK "arbeitsrecht.html" \l "14"}
Arbeitsrecht  (BzGD)
Fristwahrung {HYPERLINK "arbeitsrecht.html" \l "15"}
Arbeitsrecht  (BzGD)
Begründung {HYPERLINK "arbeitsrecht.html" \l "16"}
Arbeitsrecht  (BzGD)
Kündigung zur Unzeit, Sperrfrist {HYPERLINK "arbeitsrecht.html" \l "17"}
Arbeitsrecht  (BzGD)
Missbräuchliche Kündigung {HYPERLINK "arbeitsrecht.html" \l "21"}
Arbeitsrecht  (BzGD)
Fristlose Kündigung {HYPERLINK "arbeitsrecht.html" \l "30"}
Arbeitsrecht  (BzGD)
{HYPERLINK "arb_anw_verb.html" \l "arb3.0"}
Arbeitsrecht  (AvZ)



9a. Änderungskündigung {HYPERLINK "arb_anw_verb.html" \l "arb3.7"} Arbeitsrecht  (AvZ)


10. Spesenregelung Gesetzliche Bestimmungen: {HYPERLINK "or.html" \l "§327"} Art. 327, 327a, b, c, OR  


11. Konkurrenzverbot Gesetzliche Bestimmungen: {HYPERLINK "or.html" \l "§340"} Art. 340, Art. 340a bis 340c OR
{HYPERLINK "arbeitsrecht.html" \l "45"} Arbeitsrecht  (BzGD), {HYPERLINK "arb_anw_verb.html" \l "arb4.9"} Arbeitsrecht  (AvZ) Arbeits- oder Zwischenzeugnis Gesetzliche Bestimmungen: {HYPERLINK "or.html" \l "§330a"} Art. 330a
{HYPERLINK "arbeitsrecht.html" \l "43"} Arbeitsrecht  (BzGD), {HYPERLINK "arb_anw_verb.html" \l "arb4.0"} Arbeitsrecht  (AvZ)
Das gehört in ein {HYPERLINK "arb_anw_verb.html" \l "arb4.2"}
Arbeitszeugnis
{HYPERLINK "arb_anw_verb.html" \l "arb4.5"} Zeugniscodes  (Zeugnissprache) Beriebsort, Datum, und Unterschrift von beiden Parteien.