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Normalarbeitsvertrag NAV
Der Normalarbeitsvertrag stellt eine bedeutend weniger verbreitete Form des Arbeitsvertrages dar.
Rechtlich handelt es sich nicht um Verträge, sondern um Verordnungen des Bundesrates oder der zuständigen
kantonalen Behörden, die Privatrecht enthalten. Normalarbeitsverträge finden sich meist in Bereichen,
in welchen wenige oder keine Gesamtarbeitsverträge bestehen. Sie stellen eine Art
Musterverträge für einzelne Berufe dar, die dann gelten, wenn die Vertragsparteien nichts anderes abmachen.
Die Wirkung der Bestimmungen im Normalarbeitsvertrages sind dispositiv; d.h. Sie können durch Einzelarbeitsverträge
anders und zwar auch schlechter gestaltet werden
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