Arbeitsvertrag_Einstieg

bullet1 Einzelarbeitsvertrag EAV
bullet2 Vorschriften
bullet3 Vertragliche Vereinbarungen

bullet4 Normalarbeitsvertrag NAV

Der Normalarbeitsvertrag stellt eine bedeutend weniger verbreitete Form des Arbeitsvertrages dar.
Rechtlich handelt es sich nicht um Verträge, sondern um Verordnungen des Bundesrates oder der zuständigen kantonalen Behörden, die Privatrecht enthalten. Normalarbeitsverträge finden sich meist in Bereichen, in welchen wenige oder keine Gesamtarbeitsverträge bestehen. Sie stellen eine Art Musterverträge für einzelne Berufe dar, die dann gelten, wenn die Vertragsparteien nichts anderes abmachen.

Die Wirkung der Bestimmungen im Normalarbeitsvertrages sind dispositiv; d.h. Sie können durch Einzelarbeitsverträge anders und zwar auch schlechter gestaltet werden