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Einfuehrung Recht | | |
Sühne- und
Vermittlungsverfahren
Als Sühne (von ahd. suona = Gericht, Urteil, Gerichtsverhandlung, Friedensschluss) wird der Akt bezeichnet,
durch den ein Mensch,
der schuldig geworden ist, diese Schuld durch eine Ausgleichsleistung aufhebt oder mindert.
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