Einfuehrung Recht

bullet1 Instanzenweg

bullet2 Sühne- und Vermittlungsverfahren

Als Sühne (von ahd. suona = Gericht, Urteil, Gerichtsverhandlung, Friedensschluss) wird der Akt bezeichnet, durch den ein Mensch, der schuldig geworden ist, diese Schuld durch eine Ausgleichsleistung aufhebt oder mindert.

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