Erbrecht

bullet1 Gesetzliche Erben ZGB 457
bullet2 Eltern ZGB 458

bullet3 1 Hinterlässt der Erblasser keine Nachkommen, so gelangt die Erbschaft an den Stamm der Eltern.

    Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Andreas Lohner. Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisert am 13.02.2016.