Erbrecht

bullet1 Gesetzliche Erben ZGB 457
bullet2 Nachkommen + adoptierte Kinder ZGB Art. 457

bullet3 2 Die Kinder erben zu gleichen Teilen.

    Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Andreas Lohner. Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisert am 13.02.2016.