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Erbrecht | | |
Hinterlässt der Erblasser weder Nachkommen noch Erben
des elterlichen Stammes, so gelangt die Erbschaft an den
Stamm der Grosseltern.
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Andreas Lohner. Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisert am 13.02.2016.
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