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Erbrecht | | |
öffentliche Beurkundung
Der Erbvertrag kann durch die Vertragsabschliessenden jederzeit durch schriftliche Übereinkunft aufgehoben
werden.
Der Aufhebungsvertrag bedarf nicht der Erbvertrags-, sondern nur der Schriftform.
2 Zeugen
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Andreas Lohner. Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisert am 13.02.2016.
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