Erbrecht

bullet1 Letztwillige Verfügung
bullet2 Verfügungsformen

bullet3 Erbvertrag

Ist ein Erbverzichtsvertrag (bei einem geistig behinderten Kind - dieses verzichtet auf seinen Erbteil -) möglich, das

       1.  noch nicht volljährig ist?

       2.  bereits volljährig ist?

       Falls  ein  Erbverzichtsvertrag  erlaubt  ist,  dürfen die  Eltern  gemeinsam  für  ein geistig behindertes Kind diesen unterzeichnen oder wer unterschreibt diesen?

       1.   Nein.  Der  Abschluss  von  Erbverträgen  ist  für  urteilsfähige  Unmündige  und Entmündigte  weder  mit  noch  ohne  Zustimmung  der  gesetzlichen  Vertretung möglich. Davon ausgenommen sind die ausschliesslich begünstigenden Erb-

verträge.

       2.   Für eine volljährige behinderte Person stellt sich demnach nur die Frage, ob die  Urteilsfähigkeit  gegeben  ist.  Die  Urteilsfähigk eit  hat  jene  Person,  der  es nicht infolge von Geisteskrankheit, Geistesschwäche  oder ähnlichen Zustän-

den  mangelt,  vernunftgemäss  zu  handeln.  Dies  kann  nur  anhand  der  Umstände im konkreten Fall beurteilt werden.

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Andreas Lohner. Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisert am 13.02.2016.