| | |
Erbrecht | | |
Zustimmung aller Erben
nur der überlebende Ehegatte kann
Nutzniessung oder Eigentum am
gemeinsam bewohnten Haus und am
Hausrat verlangen
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Andreas Lohner. Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisert am 13.02.2016.
|