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Gesellschaftsrecht_Rechtsformen | | |
Einzelunternehmung / Einzelfirma
Einzelunternehmung
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grösstmögliche Freiheit, um sich wirtschaftlich betätigen zu können
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volle persönliche Haftung des Eigentümers
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zur Führung eines kaufmännischen Unternehmens geeignet
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1 Person = Eigentümerin: Kaufmann > Kapital und Leitung
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Einzelkaufmann trägt das volle unternehmerische Risiko
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keine explizite gesetzliche Regelung (OR 934 I: kaufmännisches Gewerbe)
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Handels-, Fabrikations- oder anderes kaufmännisches geführtes Gewerbe
(selbständige, regelmässige, auf dauernden Erwerb gerichtete Tätigkeit)
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Handelsregistereintrag freiwillig, ab Fr. 100'000 Umsatz obligatorisch
» Siehe Dokument: http://www.kv-mindmap.ch/schule/Einzelunternehmung-G/index.html
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