Gesellschaftsrecht_Rechtsformen

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Verein

    • Organisationsform für ideelle (gesellige, kulturelle, politische, wissenschaftliche) Zwecke
    • Führung eines kaufmännischen Unternehmens und als Mittel zur Verfolgung der idealen Zwecke erlaubt

    • Nicht wirtschaftliche Zwecke, kann kaufmännisches Unternehmen führen
    • Haftung: ausschliesslich Vereinsvermögen
    • im ZGB geregelt
    • v.a. Kartelle und Berufsverbände