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Gesellschaftsrecht_Rechtsformen | | |
Verein
Verein
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Organisationsform für ideelle (gesellige, kulturelle, politische, wissenschaftliche) Zwecke
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Führung eines kaufmännischen Unternehmens und als Mittel zur Verfolgung der idealen Zwecke erlaubt
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Nicht wirtschaftliche Zwecke, kann kaufmännisches Unternehmen führen
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Haftung: ausschliesslich Vereinsvermögen
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im ZGB geregelt
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v.a. Kartelle und Berufsverbände
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