Kaufvertrag

bullet1 Fahrniskauf

bullet2 Abschluss

  • formlos (OR 11)
     
  • Übergang von Nutzen und Gefahr (OR 185)
    OR Art. 185


    B. Nutzen und Gefahr
    1
    Sofern nicht besondere Verhältnisse oder Verabredungen eine Ausnahme begründen, gehen Nutzen und Gefahr der Sache mit dem Abschlusse des Vertrages auf den Erwerber über.
    2
    Ist die veräusserte Sache nur der Gattung nach bestimmt, so muss sie überdies ausgeschieden und, wenn sie versendet werden soll, zur Versendung abgegeben sein.
    3
    Bei Verträgen, die unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen sind, gehen Nutzen und Gefahr der veräusserten Sache erst mit dem Eintritte der Bedingung auf den Erwerber über.





     
    • Speziesware
      bei bestimmten einmaligen Sachen wie Originalgemälde, Occasionauto usw. bereits bei Vertragsabschluss


       
    • Gattungsware
      vertretbare bzw austauschbare Sachen


       
      • Platzkauf
        wenn die Waren ausgeschieden sind


         
      • Distanzkauf
        wenn die Ware zum Versand aufgegeben ist


         
  • Gerichtsstand
    Grundsatz Wohnort (Sitz) des


    Betreibung Wohnort des Schuldners


     
  • Eigentumsübertragung durch Übergabe
     

bullet2 Vertrags- verletzungen

» Siehe Dokument: http://www.kv-mindmap.ch/schule/Vertragsverletzungen/index.html

  • durch Käufer
     
    • Annahmeverzug (OR 91)
       
    • Zahlungsverzug (OR 102)
       
  • durch Verkäufer
     
    • Lieferungsverzug (OR 107 / 190)
       
    • mangelhafte Lieferung (OR 197)
       
    • nicht gehörige Lieferung (OR 97)
      einwandfreie aber falsche Ware



       

bullet2 weitere Formen

  • unverlangte Waren (OR 6a)
    der Empfänger ist weder zum Kauf noch zur Aufbewahrung verpflichtet.



     
  • Steigerungskauf (OR 229 ff)
     
    • betreibungsrechtliche Gant
      es gelten die Vorschriften des SchKG (Schuldbetreibungs- und Konkursrechtes)

      nach 3 maligem Aufruf dem Meistbietendem

      ohne Garantie

      Achtung: Eigentum und Nutzen und Gefahr mit Zuschlag


       
    • freiwillige Steigerunge
      durch Zuschlag

      i.d.R. wird Gewährleistung wegbedungen


       
  • Kauf auf Probe (OR 223)
    verlangte Ansichtssendung

    zunächst nur der Anbieter gebunden

    Kaufinteressent macht Abschluss von Prüfung abhängig

    Stillschweigen = Annahme der Offerte = Abschluss

    ansonsten innert der gesetzten Frist rücksenden


     
  • Kauf an der Haustür (OR 40a ff)
    Kauf an der Haustür, am Arbeitsplatz, auf öffentlichen Plätzen oder an Werbeveranstaltungen

    Wert grösser als Fr. 100.-

    Widerrufs- und Rücktrittsrecht von 7 T

     agen ohne Angabe von Gründen


    gilt nicht bei:

    • Versicherungsverträgen
    • Vertragsabschlüssen an Marktständen, Messen
    • Verträgen, die der Kunde selbst angeregt hat

     
  • Kauf auf Abruf (Sukzessivlieferungsvertrag)
    Man kauft mehr Waren als man gerade Braucht (ev. Mengenrabatt)

    Der Käufer fordert Teilsendungen nach Bedarf


     
  • Vorauszahlungsvertrag (OR 227a ff)
    sehr selten

    Vorschriften:

    • Schriftlichkeit
    • 5 Tage Rücktrittsrecht
    • Vorauszahlung auf ein Bankkonto
    • jederzeitiges Kündigungsrecht gegen Bezahlung eines Reuegeldes von max. Fr. 250.-

     
  • Abzahlungsvertrag ist im Konsumkreditgesetz geregelt
     
    • Schutzmassnahmen
       
      • Formvorschriften
         
      • Rücktrittsrecht für Käufer 7 Tage gem. KKG Art 16
         
        • Rücktritsvorbehalt Verkäufer
          kann der Verkäufer bei Zahlungsverzug des Käufers vom Abzahlungsvertrag zurücktreten und die Rückgabe des Kaufgegenstandes verlangen


           
      • Barauskauf
         
      • Stundung
         
      • Mindestanzahlung und maximale Vertragsdauer
         
        • nicht, wenn max 3 Raten
           
          • Kaufpreis < 200
             
          • Dauer 6 Monate
             
        • Möbel und Wohnungseinrichtungen
           
          • 25% / 30 Mte
             
        • übrige Sachen wie Autos, HiFi, TV
           
          • 30% / 24 Mte
             

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