Kollektivgesellschaft
Geschäftsführung:
Durch Gesellschaftsvertrag bestimmt. Ohne Regelung jeder Gesellschafter einzeln zeichnungsberechtigt. Bevollmächtigung möglich.
Durch Gesellschaftsvertrag bestimmt. Ohne Regelung jeder Gesellschafter einzeln zeichnungsberechtigt. Bevollmächtigung möglich.