Lohnbuchhaltung2

Kreditor Sozialversicherungen (kfr FK)


Krankentaggeldversicherung


nicht obligatorisch


weshalb

  • Arbeitgeber
     
    • Ohne eine Versicherung trägt der Arbeitgeber das Risiko selbst. Das bedeutet die Bezahlung des vollen Lohnes, obwohl er keine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erhält. Ein allfälliger Ersatz für den ausfallenden Arbeitnehmer verursacht weitere Kosten.
       
  • Arbeitnehmer
     
    • Ist die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers erloschen, erhält er kein Ersatzeinkommen mehr. Der Arbeitnehmer sollte eine eigene Krankentaggeldversicherung abschliessen. Als Einzelversicherter bei einer Krankenkasse oder einem privaten Versicherer ist die Prämienbelastung in der Regel höher als mit einem Kollektivvertrag.
       
    • Nach Beendigung der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers ist ein Ersatzeinkommen gesichert.
       

bezahlt i.d.R. der Arbeitnehmer


Üblicherweise werden 80 % des Lohnes mit einem Krankentaggeld abgedeckt. Mit höheren Prämien kann dieser zu 100 % versichert werden.


Die Leistungen der KTG-Versicherung werden in der Regel an den Arbeitgeber ausbezahlt. Ist seine Lohnzahlungspflicht beendet, hat er die Krankentaggelder an den Arbeitnehmer weiterzuleiten. Tut er dies nicht, kann der Arbeitnehmer die Krankentaggelder bei der Versicherung einfordern.


Besteht eine KTG-Versicherung für 80 % des versicherten Lohnes ab dem 30. Tag während 720 Tagen innerhalb von 900 Tagen, so hat der Arbeitgeber während dieser Wartezeit nur 80 % des Lohnes zu entrichten (wie bei der Unfallversicherung). Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber die Hälfte der Prämien übernimmt.


Selbständigerwerbende oder Hausfrauen können gegen eine Prämie eine freiwillige Taggeldversicherung abschliessen: