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Krankentaggeldversicherung
nicht obligatorisch
weshalb
- Arbeitgeber
- Ohne eine Versicherung trägt der Arbeitgeber das
Risiko selbst. Das bedeutet die Bezahlung des vollen
Lohnes, obwohl er keine Arbeitsleistung des
Arbeitnehmers erhält. Ein allfälliger Ersatz für den
ausfallenden Arbeitnehmer verursacht weitere Kosten.
- Arbeitnehmer
- Ist die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers erloschen,
erhält er kein Ersatzeinkommen mehr. Der
Arbeitnehmer sollte eine eigene
Krankentaggeldversicherung abschliessen. Als
Einzelversicherter bei einer Krankenkasse oder einem
privaten Versicherer ist die Prämienbelastung in der
Regel höher als mit einem Kollektivvertrag.
- Nach Beendigung der gesetzlichen
Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers ist ein
Ersatzeinkommen gesichert.
bezahlt i.d.R. der Arbeitnehmer
Üblicherweise werden 80 % des Lohnes mit einem Krankentaggeld abgedeckt. Mit höheren
Prämien kann dieser zu 100 % versichert werden.
Die Leistungen der KTG-Versicherung werden in der Regel an den Arbeitgeber ausbezahlt.
Ist seine Lohnzahlungspflicht beendet, hat er die Krankentaggelder an den Arbeitnehmer
weiterzuleiten. Tut er dies nicht, kann der Arbeitnehmer die Krankentaggelder bei der
Versicherung einfordern.
Besteht eine KTG-Versicherung für 80 % des versicherten Lohnes ab dem 30. Tag während
720 Tagen innerhalb von 900 Tagen, so hat der Arbeitgeber während dieser Wartezeit nur 80
% des Lohnes zu entrichten (wie bei der Unfallversicherung). Voraussetzung ist jedoch, dass
der Arbeitgeber die Hälfte der Prämien übernimmt.
Selbständigerwerbende oder Hausfrauen können gegen eine Prämie eine freiwillige
Taggeldversicherung abschliessen:
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