Mietvertrag

Beendigungs des Mietverhältnisses


bei befristeten Verträgen ohne Kündigung durch Zeitablauf

Art. 266

1 Haben die Parteien eine bestimmte Dauer ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart, so endet das Mietverhältnis ohne

Kündigung mit Ablauf dieser Dauer.

2 Setzen die Parteien das Mietverhältnis stillschweigend fort, so gilt es als unbefristetes Mietverhältnis.