OR_AT_Vertrag


Antrag und Annahme (Offerte)


unverbindlich (OR 7)

Prospekte, Kataloge, Inserate sind immer unverbindlich



OR Art. 7


4. Antrag ohne Verbindlichkeit, Auskündung, Auslage
1
Der Antragsteller wird nicht gebunden, wenn er dem Antrage eine die Behaftung ablehnende Erklärung beifügt, oder wenn ein solcher Vorbehalt sich aus der Natur des Geschäftes oder aus den Umständen ergibt.
2
Die Versendung von Tarifen, Preislisten u. dgl. bedeutet an sich keinen Antrag.
3
Dagegen gilt die Auslage von Waren mit Angabe des Preises in der Regel als Antrag.


  • Prospekte
     
  • Kataloge
     
  • Inserate
     
  • Antrag mit einer die Behaftung ablehnende Erklärung beigefügt
     
    • s'hett so langs s'hett
       
    • ohne Gewähr
       

verbindlich

Grundsätzlich ist jeder Antrag verbindlich sofern nichts Gegenteiliges erwähnt ist, wie:

  • es hett so langs hett
  • "unverkäuflich"


Schaufensterauslagen sind immer verbindlich

  • Muß erledigt werden   befristet (OR 3)
    verbindlich bis zum Ablauf der gesetzten Frist


    Art. 3


    II. Antrag und Annahme
    1. Antrag mit Annahmefrist
    1
    Wer einem andern den Antrag zum Abschlusse eines Vertrages stellt und für die Annahme eine Frist setzt, bleibt bis zu deren Ablauf an den Antrag gebunden.
    2
    Er wird wieder frei, wenn eine Annahmeerklärung nicht vor Ablauf dieser Frist bei ihm eingetroffen ist.




     
  • unbefristet

    Art. 4


    2. Antrag ohne Annahmefrist
    a. Unter Anwesenden
    1
    Wird der Antrag ohne Bestimmung einer Frist an einen Anwesenden gestellt und nicht sogleich angenommen, so ist der Antragsteller nicht weiter gebunden.
    2
    Wenn die Vertragschliessenden oder ihre Bevollmächtigten sich persönlich des Telephons bedienen, so gilt der Vertrag als unter Anwesenden abgeschlossen.



    Art. 5


    b. Unter Abwesenden
    1
    Wird der Antrag ohne Bestimmung einer Frist an einen Abwesenden gestellt, so bleibt der Antragsteller bis zu dem Zeitpunkte gebunden, wo er den Eingang der Antwort bei ihrer ordnungsmässigen und rechtzeitigen Absendung erwarten darf.
    2
    Er darf dabei voraussetzen, dass sein Antrag rechtzeitig angekommen sei.
    3
    Trifft die rechtzeitig abgesandte Annahmeerklärung erst nach jenem Zeitpunkte bei dem Antragsteller ein, so ist dieser, wenn er nicht gebunden sein will, verpflichtet, ohne Verzug hievon Anzeige zu machen.



     
    • unter Anwesenden (OR 4)
      so lange gebunden, als von der Sache gesprochen wird


       
    • unter Abwesenden (OR 5)
      2 mal Postlauf plus Bearbeitungszeit



       

Hauptpunkte

OR Art. 2


1 Haben sich die Parteien über alle wesentlichen Punkte geeinigt, so wird vermutet, dass der Vorbehalt von Nebenpunkten die Verbindlichkeit des Vertrages nicht hindern solle.


2 Kommt über die vorbehaltenen Nebenpunkte eine Vereinbarung nicht zustande, so hat der Richter über diese nach der Natur des Geschäftes zu entscheiden.


  • Nebenpunkte
     

Zusendung nicht bestellter Waren (OR 6a)


Art. 6a


3a. Zusendung unbestellter Sachen
1
Die Zusendung einer unbestellten Sache ist kein Antrag.
2
Der Empfänger ist nicht verpflichtet, die Sache zurückzusenden oder aufzubewahren.
3
Ist eine unbestellte Sache offensichtlich irrtümlich zugesandt worden, so muss der Empfänger den Absender benachrichtigen.




Wiederrufsrecht (OR 9)

OR Art. 9


1 Trifft der Widerruf bei dem anderen Teile vor oder mit dem Antrage ein, oder wird er bei späterem Eintreffen dem andern zur Kenntnis gebracht, bevor dieser vom Antrag Kenntnis genommen hat, so ist der Antrag als nicht geschehen zu betrachten.


2 Dasselbe gilt für den Widerruf der Annahme.



Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Andreas Lohner. Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisert am 07.06.2011.