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Antrag und
Annahme (Offerte)
unverbindlich (OR 7)
Prospekte, Kataloge, Inserate sind immer unverbindlich
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4. Antrag ohne Verbindlichkeit, Auskündung, Auslage
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1
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Der Antragsteller wird nicht gebunden, wenn er dem Antrage eine die
Behaftung ablehnende Erklärung beifügt, oder wenn ein solcher
Vorbehalt sich aus der Natur des Geschäftes oder aus den Umständen
ergibt.
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2
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Die Versendung von Tarifen, Preislisten u. dgl. bedeutet an sich
keinen Antrag.
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3
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Dagegen gilt die Auslage von Waren mit Angabe des Preises in der
Regel als Antrag.
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- Prospekte
- Kataloge
- Inserate
- Antrag mit einer die Behaftung ablehnende Erklärung beigefügt
- s'hett so langs s'hett
- ohne Gewähr
verbindlich
Grundsätzlich ist jeder Antrag verbindlich sofern nichts Gegenteiliges erwähnt ist, wie:
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es hett so langs hett
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"unverkäuflich"
Schaufensterauslagen sind immer verbindlich
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befristet (OR 3)
verbindlich bis zum Ablauf der gesetzten Frist
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II. Antrag und Annahme
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1. Antrag mit Annahmefrist
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1
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Wer einem andern den Antrag zum Abschlusse eines Vertrages stellt und für die
Annahme eine Frist setzt, bleibt bis zu deren Ablauf an den Antrag gebunden.
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2
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Er wird wieder frei, wenn eine Annahmeerklärung nicht vor Ablauf dieser Frist bei ihm
eingetroffen ist.
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- unbefristet
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2. Antrag ohne Annahmefrist
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a. Unter Anwesenden
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1
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Wird der Antrag ohne Bestimmung einer Frist an einen Anwesenden gestellt und nicht
sogleich angenommen, so ist der Antragsteller nicht weiter gebunden.
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2
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Wenn die Vertragschliessenden oder ihre Bevollmächtigten sich persönlich des
Telephons bedienen, so gilt der Vertrag als unter Anwesenden abgeschlossen.
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b. Unter Abwesenden
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1
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Wird der Antrag ohne Bestimmung einer Frist an einen Abwesenden gestellt, so bleibt
der Antragsteller bis zu dem Zeitpunkte gebunden, wo er den Eingang der Antwort bei
ihrer ordnungsmässigen und rechtzeitigen Absendung erwarten darf.
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2
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Er darf dabei voraussetzen, dass sein Antrag rechtzeitig angekommen sei.
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3
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Trifft die rechtzeitig abgesandte Annahmeerklärung erst nach jenem Zeitpunkte bei
dem Antragsteller ein, so ist dieser, wenn er nicht gebunden sein will, verpflichtet,
ohne Verzug hievon Anzeige zu machen.
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- unter Anwesenden (OR 4)
so lange gebunden, als von der Sache gesprochen wird
- unter Abwesenden (OR 5)
2 mal Postlauf plus Bearbeitungszeit
Hauptpunkte
OR Art. 2
1 Haben sich die Parteien über alle wesentlichen Punkte geeinigt, so wird vermutet, dass der Vorbehalt
von Nebenpunkten die Verbindlichkeit des Vertrages nicht hindern solle.
2 Kommt über die vorbehaltenen Nebenpunkte eine Vereinbarung nicht zustande, so hat der Richter über
diese nach der Natur des Geschäftes zu entscheiden.
Zusendung nicht bestellter Waren (OR 6a)
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3a. Zusendung unbestellter Sachen
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1
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Die Zusendung einer unbestellten Sache ist kein Antrag.
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2
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Der Empfänger ist nicht verpflichtet, die Sache zurückzusenden oder aufzubewahren.
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3
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Ist eine unbestellte Sache offensichtlich irrtümlich zugesandt worden, so muss der
Empfänger den Absender benachrichtigen.
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Wiederrufsrecht (OR 9)
OR Art. 9
1 Trifft der Widerruf bei dem anderen Teile vor oder mit dem Antrage ein, oder wird er bei späterem
Eintreffen dem andern zur Kenntnis gebracht, bevor dieser vom Antrag Kenntnis genommen hat, so ist
der Antrag als nicht geschehen zu betrachten.
2 Dasselbe gilt für den Widerruf der Annahme.
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Andreas Lohner. Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisert am 07.06.2011.
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