FormvorschriftenGründe für Formvorschriften: Schutz vor Übereilung / Unbedacht Schutz der "schwächeren" Partei Öffentliches Interesse Schaffung klarer Regelungen Je weittragender die Folgen eines Vertrages sind, desto strenger sind die Formvorschriften: werden Formvorschriften nicht eingehalten, folgt die Nichtigkeit des Vertrages. Der Vertrag wurde nie abgeschlossen!
Grundsatz der Formfreiheit (OR 11)Vereinfachung des Geschäftsverkehrs Gründe
einfache Schriftlichkeitqualifizierte SchriftlichkeitNeben der Unterschrift muss noch mindestens ein Bestandteil handschriftlich abgefasst werden oder es müssen ganz bestimmte Inhalte (z.B. Rechtsmittelbelehrung) im Schriftstück erwähnt sein.
Öffentliche BeurkundungDer Vertrag wird unter Mitwirkung einer Urkundsperson (Notar, Fürsprech) schriftliche aufgesetzt und von dieser mitunterschrieben. Eintrag in ein öffentliches RegisterGrundbuch Handelsregister Eigentumsvorbehaltsregister Öffentliche Beurkundung und Eintrag in ein öffentliches RegisterBitte senden Sie Ihre Kommentare an Andreas Lohner. Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisert am 07.06.2011. |