OR_AT_Vertrag


Formvorschriften

Gründe für Formvorschriften:

Schutz vor Übereilung / Unbedacht

Schutz der "schwächeren" Partei

Öffentliches Interesse

Schaffung klarer Regelungen

Je weittragender die Folgen eines Vertrages sind, desto strenger sind die Formvorschriften:

werden Formvorschriften nicht eingehalten, folgt die Nichtigkeit des Vertrages. Der Vertrag wurde nie abgeschlossen!



Beispiel

OR / ZGB

Formvorschrift

Testament

ZGB 498 ff

                        

Zession

OR 165,1

                        

Abzahlungskauf

OR 226a,2

                        

Ehevertrag

ZGB 184

                        

Gründung einer AG

OR 626, 637, 640

                        

Eingentumsvorbehalt beim Abzahlungskauf


ZGB 715

                        



Grundsatz der Formfreiheit (OR 11)

Vereinfachung des Geschäftsverkehrs

  • Mietvertrag
     
  • Arbeitsvertrag
     
  • Kaufvertrag
     
  • Werkvertrag
     

Gründe

  • Schutz vor Übereilung / Unbedacht
     
  • Schutz der "schwächeren" Partei
     
  • Öffentliches Interesse
     
  • Schaffung klarer Regelungen
     

einfache Schriftlichkeit

  • Lehrvertrag
     
  • Konkurrenzverbot (OR 340)
     

qualifizierte Schriftlichkeit

Neben der Unterschrift muss noch mindestens ein Bestandteil handschriftlich abgefasst werden

oder

es müssen ganz bestimmte Inhalte (z.B. Rechtsmittelbelehrung) im Schriftstück erwähnt sein.

  • Bürgschaftvertrag < 2000.- (OR 493.1)
     
  • Kündigung Mietvertrag (OR 269d)
     
  • Abzahlungskauf
     
  • Bürgschaftvertrag > 2000.- (OR 493.2)
     

Öffentliche Beurkundung

Der Vertrag wird unter Mitwirkung einer Urkundsperson (Notar, Fürsprech) schriftliche aufgesetzt und von dieser mitunterschrieben.

  • Grundstückkauf
     
  • Ehe- und Erbvertrag
     

Eintrag in ein öffentliches Register

Grundbuch

Handelsregister

Eigentumsvorbehaltsregister


  • Eigentumsvorbehalt
     

Öffentliche Beurkundung und Eintrag in ein öffentliches Register

  • Grundstückkauf
     

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Andreas Lohner. Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisert am 07.06.2011.