wer - was - wann - bis wann - wo
Quelle: http://www.ibim.de/pl+orga/frame-set.htm
Aufgabe der Ablauforganisation
Die Arbeitsvorgänge müssen im Betrieb geordnet ablaufen. Unter Arbeitsablauf versteht man Vorgänge zur
Erfüllung betrieblicher Teilaufgaben, die zeitlich und räumlich hinter- oder nebeneinander verlaufen.
Aufgabe der Ablauforganisation ist die Gestaltung dieser
Arbeitsabläufe. Aufgaben werden durch Verrichtungen erfüllt. Gestaltungsaufgabe der Ablauforganisation
ist die raum-zeitliche Strukturierung dieser Verrichtungen und Verrichtungsfolgen. Ziel ist dabei, einerseits
die vorhandenen Kapazitäten optimal auszulasten,
andererseits den Arbeitsprozess so zu organisieren, dass kürzeste Durchlaufzeiten erreicht werden.
Der Arbeitsablauf muss in verschiedener Hinsicht geordnet werden. Man unterscheidet die Ordnung des
Arbeitsinhalts, der Arbeitszeit, des Arbeitsraums und der Arbeitszuordnung. (Wöhe, Einführung in die
Allgemeine BWL, 13. Aufl., S. 160f.; Spur, Günter, Fabrikbetrieb,
S. 209)
1. Die Ordnung des Arbeitsinhalts
Arbeitsinhalte können nach zwei Merkmalen geordnet werden: Zum einen hinsichtlich der Arbeitsobjekte,
zum andern hinsichtlich der Verrichtung.
2. Die Ordnung der Arbeitszeit
Sie erfolgt in drei Schritten:
1. Es wird die Zeitfolge der einzelnen Teilaufgaben wird bestimmt. Hier werden die Ergebnisse der Aufgabenanalyse
verfeinert, indem noch einmal im Detail die Reihenfolge für die Erledigung der Teilaufgaben festgelegt
wird.
2. Die Zeitdauer der einzelnen Teilaufgaben wird festgelegt.
3. Mit der Festlegung des Anfangs- und Endzeitpunkts einer Arbeit wird sie fest im Kalender fixiert.
Diese Daten werden von der Terminplanung vorgegeben, also bis zu welchem Termin muss eine Kundenarbeit
erledigt sein.
3. Die Ordnung des Arbeitsraums
Die Ablauforganisation muss die einzelnen Stellen räumlich so anordnen, dass eine größtmögliche Wirtschaftlichkeit
erreicht wird. Die Anordnung der Arbeitsplätze soll insbesondere
* dem Arbeitsablauf entsprechen und
* zu minimalen Durchlaufzeiten durch kurze Transportwege
führen.
4. Arbeitszuordnung
Bei der Zuordnung lassen sich unterscheiden:
* Einzelzuordnung. Dies ist die Regel bei ausführenden
Arbeiten. Eine bestimmte Verrichtung wird einer bestimmten Stelle oder Person übertragen. Beispiel:
Alle anfallenden Bohrarbeiten werden von Facharbeiter X erledigt.
* Gruppenzuordnung. Eine Aufgabe wird einer Gruppe
übertragen und im Rahmen der Gruppe wird dann entschieden, wer die Aufgabe auszuführen hat. Dies ist
insbesondere bei leitenden Aufgaben üblich.
» Siehe Dokument: http://www.ibim.de/pl+orga/frame-set.htm