Pflichten Arbeitgeber

bullet1 Einräumen der üblichen Frei- und Ferienzeit OR 329, 329a, 345a Abs3

Ferien für Teilzeitbeschäftigte Art 329a OR{HYPERLINK "or.html" \l "§329a"}

Ich arbeite seit fünf Jahren als Putzfrau in einem Privathaushalt. Habe ich nicht auch Anspruch auf bezahlte Ferien?  

Ja, das haben Sie. Auch Teilzeitbeschäftigte, Angestellte im Stundenlohn oder Personen mit befristeten Arbeitsverträgen haben Anspruch auf bezahlte Ferien.

Das Gesetz schreibt mindestens vier Wochen jährlich vor. Bei unregelmässiger Teilzeitarbeit ist es zulässig, den Ferienlohn mit dem Stundenlohn auszubezahlen.

Doch aufgepasst: Dies muss vertraglich klar vereinbart werden, und auch aus jeder Lohnabrechnung muss die Höhe des Ferienlohnes explizit *  hervorgehen. Vier Wochen Ferien entsprechen 8,33 Prozent des Bruttolohnes.

Nicht gewährte Ferien können auf fünf Jahre zurück noch nachgefordert werden. (Art 128 OR)