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Schuldbetreibung
und
Konkurs | | |
Betreibungsamt stellt
Zahlungsbefehl aus
Zahlung innert 20 Tagen
Schuldner kann innert 10 Tagen
Rechtsvorschlag erheben
- Gläubiger muss
Rechtsvorschlag beseitigen
- Rechtsöffnungsbegehren
- Provisorische Rechtsöffnung
- evtl. Aberkennungsklage
- Schuldanerkennung mit Unterschrift
- Vertrag
- Quittung
- Brief
- Verlustschein
- definitive Rechtsöffnung
- Gerichtsurteil
- Steuerveranlagung
- Gläubiger stellt
Fortsetzungsbegehren
- auf Pfändung
- auf Konkurs
- auf Pfandverwertung
- ordentlicher Prozessweg
Schuldner reagiert nicht
- Fortsetzungsbegehren
- auf Pfändung
- auf Konkurs
- auf Pfandverwertung
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