Schuldbetreibung und Konkurs
Betreibungshandlungen
Schonzeiten
vor 0700 und nach 2000 Uhr
an Sonntagen und Feiertagen
während der Betreibungsferien
Rechtsstillstand gewährt
Nachlassstundung gewährt
Begtreibungsferien und Rechtsstillstand hemmen den Fristenlauf nicht