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Quellensteuer
Spezielle Form der Erhebung von Einkommenssteuern direkt an der Quelle, wenn die ordentliche Erhebung
mittels Steuererklärung nicht angezeigt oder gar unmöglich ist, beispielsweise bei Wohnsitz im Ausland.
Gilt für die Staats-, Gemeinde- und direkte Bundessteuern.
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