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Handänderungssteuer
Kantonale Verkehrssteuer auf
Handänderungen von Liegenschaften
. Steuerobjekt bildet der Kaufpreis oder der aktuelle Verkehrswert der Liegenschaft; Steuersubjekte
sind Käufer und Verkäufer. Die Steuerbelastung macht je 1,25% aus, mit diversen Befreiungen.
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