Verrechnungssteuer
Sicherungssteuer des Bundes auf bestimmten Vermögenserträgen. Diese Steuer wird direkt an der Quelle
erhoben, hingegen bei der Deklaration des mit dieser Steuer belasteten Einkommens zurückerstattet (Verrechnung),
sofern die betroffenen Personen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Bei Nichtdeklaration (nach 3 Jahren) wird diese Steuer hingegen definitiv.
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