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Motorfahrzeugsteuer
Im Kanton werden eingelöste Motorfahrzeuge mit einer jährlichen Abgabe besteuert. Diese kantonale Motorfahrzeugsteuer richtet sich nach dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs (Steuerobjekt); Steuersubjekt
ist der Halter des jeweiligen Fahrzeugs. Die Erhebung der
Motorfahrzeugsteuer ist aber nicht Aufgabe der kantonalen Steuerverwaltung, sondern der Motorfahrzeugkontolle. Weitere Infos unter Verkehrssteuern.
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