Unternehmungsfinanzierung

Aussen- finanzierung
Beteiligungsfinanzierung


Gründe für Kapitalerhöhung


Finanzierung des betrieblichen Umsatzprozesses (Kreditfinanzierung nicht möglich, nicht genug Reserven)


Rechtliche Vorschriften (Banken & Versicherungen: Anpassung von EK an FK)


Günstige Bedingungen auf dem Kapitalmarkt (Aktienausgabe mit hohem Agio)

  • Agio = Differenz zwischen Ausgabekurs und Nennwert der Aktie
     

Dividendenpolitik (Ausschüttung einer erhöhten Dividendensumme bei gleich hohem Dividendensatz


Steuerliche Gründe (EK-Rentabilität senken)


Erweiterung des Aktionärskreises (Erhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechtes der bisherigen Aktionäre


Fusion (für Festlegung eines geeigneten Austauschverhältnisses)


Formen der Kapitalerhöhung

Formen der Kapitalerhöhung

    1. Ordentliche Kapitalerhöhung: Generalvesammlung (GV)-Beschluss, vom Verwaltungsrat (VR) innert 3 Monaten durchzuführen
    2. Genehmigte Kapitalerhöhung Statutenänderung durch GV: Ermächtigung des VR zur Erhöhung innert 2 J. > Anpassung an Marktverh.
    3. Bedingte Kapitalerhöhung mittels Wandel- und Optionsanleihen: Der Wandel Fremdkapital zu Eigenkapital ist in einem bestimmten Zeitfenster möglich

Probleme bei der Kapitalerhöhung: Emissionsbedingungen

    1. Bezugsverhältnis: Verhältnis zwischen bestehendem und neuen Aktien
    2. Ausgabekurs: neben rechtlichen Vorschriften folgende Einflussfaktoren:
        • Festlegung des Agios: je höher Börsenkurs über Nennwert, desto grösser kann Agio gewählt werden.

          Verwendung des Agio nach OR 624:
          • Zuweisung an gesetzliche Reserve
          • freiwillige zusätzliche Abschreibungen
          • betriebliche Wohlfahrtszweck


    Praxis:

          • Zuweisung des Agio an Reserven zur Stärkungs der EK-Basis ==> Vermeidung/Verminderung der Kapitalverwässerung (= Verminderung des Reserveanteils pro Aktie)
        • Aufnahmebereitschaft des Marktes: Börsentendenz (Hausse oder Baisse),  Emissionskurs hoch
        • Bilanzwert der Aktie = EK / ausgegebene Aktien: je näher Ausgabekurs beim Bilanzkurs, desto kleiner die Kaptialverwässerung
        • Stille Reserven: wenn gross, Emissionskurs über Bilanzkurs gerechtfertigt
        • Börsenkurs: darf nicht überschritten werden: obere Grenze = 2/3 des Börsenk.
        • Ertragswert: je höher, desto höher Ausgabekurs
        • Rendite: bei neuen Aktien höher, da Ausgabekurs < Börsenkurs
        • Dividendenpolitik: Ausgabekurs so, dass Div.satz nicht angepasst werden muss
        • Steuern: in einigen Kt. muss Agioerlös als Ertrag versteuert werden
    • Bezugsfrist, Liberierungstermin, Dividendenberechtigung


g) Bezugsrechte

    • Recht eines Aktionärs, bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien im Verhältnis zu seiner bisherigen Beteiligung zu erwerben > Entschädigung für die mit einer Kapitalerhöhung verbundenen Kapitalverwässerung: in der Praxis als eine Art Bonus betrachtet:
      BR = Ka ./. Ke / (a/n) +1


  • ordentliche
     
  • bedingte
     
  • genehmigte
     
  • Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

      • Wesen: neu ausgegebene Aktien werden aus Gesellschaftsmitteln liberiert; der Aktionär erhält in einem best. Verhältnis zu seinen bisherigen Aktien eine Gratisaktie
        > EK bleibt gleich, Anspruch des Aktionärs auf Gesellschaftsvermögen erhöht sich nicht
      • Gründe:
        1. Behebung eines Missverhältnisses zwischen nominellen Grundkapital und gesamtem Eigenkapital (v.a. bei Inflation zweckmässig: AK = Wertzunahme der A)
        2. Bewirkt Kursrückgang > Verbreiterung des Marktes, Aktie leichter handelbar
        3. Veränderung des Kurswertes in Hinblick auf eine Fusion
        4. Dividende soll absolut erhöht, relativ aber beibehalten werden
        5. RG-Anteil für Aktionäre ohne Ausschüttung von flüssigen Mitteln
      • Liberierung:
      • offene, gesetzlich nicht gebundene Reserven
      • Gewinnvortrag
      • verfügbarer Jahresgewinn


    Arten der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

      1. Erhöhung im Verhältnis 1:1
      2. Bezugsverhältnis höher als 1:1 > Handel der Anrechte an der Börse (börsenkotierte U)
      3. Liberierung nicht voll einbezahlter Aktien
      4. Erhöhung des Nennwertes der alten Aktien
      5. Kombination von Bareinzahlung durch Aktionäre & Liberierung aus Gesellschaftsmitteln




     
  • Kapitalerhöhung infolge Mitarbeiterbeteiligung

    Nicht Finanzierungszweck im Vordergrund, sondern Personalpolitik: Entscheidungen:

      1. Bezugberechtigte: Kriterien: hierarchische Stellung, Anzahl Dienstjahre, (Leistung)
      2. Beteiligungsform: Stamm- & Vorzugsaktien, PS
      3. Beteiligungsausmass: Grund, Umfang, zumutbarer Verzicht der Akt. auf BR, Risiko
      4. Ausgabekurs: günstige Konditionen, angemessene Rendite, = wie für beh. Aktionäre
      5. Verfügbarkeit der Beteiligungspapiere: v.a. Vermögensbildung, Bindung & Interesse



     

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Andreas Lohner. Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisert am 12.02.2016.