Unternehmungsfinanzierung

Innen- finanzierung
Selbstfinanzierung


Dividendenpolitik


Dividende = Ausschüttung von Vermögenswerten an die Aktionäre

Dividendenpolitik = Verhalten der Unternehmung bei der Festlegung der Dividende an die Aktionäre: Ausschüttung aus Reingewinn der Abrechnungsperiode, Reserven oder GV aus früheren Rechnungsjahren

    • Bestimmung der zur Ausschüttung gelangenden Gewinnanteils: rechtlich = Generalversammlung (GV), praktisch = Verwaltungsrat (VR)
    • Zielkonflikt: Einschränkung der Selbstfinanzierung vs. Image in der Öffentlichkeit


Formen von Dividenden:

    1. Bardividende: Geldzahlung an die Aktionäre
    2. Wertpapier- oder Stockdividende: Umwandlung von Reserven & Gewinn in AK > neue Aktien werden bish. Aktionären in e. best. Verhältnis zu bish. Aktien zugeteilt
    3. Naturaldividende: Abgabe von Produkten der U an Aktionäre (v.a. Transport-U)

eventuell Kombination verschiedener Dividendenformen oder Wahlrecht


Grundsätze der Dividendenpolitik

      1. Grundsatz stabiler Dividenden: Dividende pro Aktie wird über lange Zeitspanne möglichst konstant gehalten => Orientierung an langfristigen Anlegern
      2. Grundsatz der gewinnabhängigen Dividenden:
        Dividende soll den Bewegungen des RG angepasst werden > Aktionär direkt am Erfolg oder Misserfolg der Unternehmung beteiligt.
      3. Prinzip der Substanzerhaltung der Unternehmung (Berücksichtigung inflationsbedingter Preissteigerungen)
      4. Ausrichtung auf die Konkurrenz
      5. Berücksichtigung der allgemeinen Kapitalmarktlage und des Zinsniveaus



    Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Andreas Lohner. Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisert am 12.02.2016.