Zeitwert-
oder
Neuwert
Als Zeitwert gilt der Neuwert unter Abzug der seit der Erstellung infolge Alter, Abnützung oder anderer
Gründe eingetretenen Wertverminderung (Minderwert).
Als Neuwert gilt der Kostenaufwand, der für den Kauf eines gleichartigen Gegenstandes zur Zeit der Schätzung
erforderlich wäre.
Anschaffungswert
Buchwert
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Andreas Lohner. Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisert am 30.11.2017.
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