Versicherung

Begriffe


Regress

Die Versicherung, z.B. Motorfahrzeughaftpflichtversicherung kann bei grobfahrlässigem Verhalten (Trunkenheit, Drogenkonsum, Sommerpneus im Winter usw) auf den Versicherten zurückgreifen.


Rückgriffsrecht der Versicherung

  • bei Grobfahrlässigkeit
     

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Andreas Lohner. Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisert am 30.11.2017.