Arbeitslosenversicherung
seit 1. April 1977 obligatorisch
» Siehe Dokument: http://www.seco-admin.ch/seco/seco2.nsf/dieSeite/AB_ALV?OpenDocument&l=de&HauptRessort=6
RAV
» Siehe Dokument: http://www.baselland.ch/docs/vsd/kiga/markt/main_rav.htm#top
Taggelder bei
Arbeitslosigkeit
je nach Alter und Familienstand
Kurzarbeitsentschädigung
80% des anrechenbaren Verdienstausfalles infolge reduzierter Arbeitszeit.
Innerhalb von 2 Jahren höchstens während 12 Monaten Kurzarbeit
Schlechtwetterentschädigung
v.a. Baugewerbe
Insolvenzentschädigung
maximal 3 Löhne vor Konkurseröffnung
Präventivmassnahmen
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Andreas Lohner. Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisert am 30.11.2017.
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