Versicherung

Finanzieller Schutz der Arbeitnehmer und -geber


Arbeitslosenversicherung

seit 1. April 1977 obligatorisch


» Siehe Dokument: http://www.seco-admin.ch/seco/seco2.nsf/dieSeite/AB_ALV?OpenDocument&l=de&HauptRessort=6


RAV

» Siehe Dokument: http://www.baselland.ch/docs/vsd/kiga/markt/main_rav.htm#top


Taggelder bei Arbeitslosigkeit

je nach Alter und Familienstand


Kurzarbeitsentschädigung

80% des anrechenbaren Verdienstausfalles infolge reduzierter Arbeitszeit.

Innerhalb von 2 Jahren höchstens während 12 Monaten Kurzarbeit


Schlechtwetterentschädigung

v.a. Baugewerbe


Insolvenzentschädigung

maximal 3 Löhne vor Konkurseröffnung


Präventivmassnahmen


Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Andreas Lohner. Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisert am 30.11.2017.