Versicherung

Begriffe


obligatorische Versicherungen


BVG - Pensionskasse


Motorfahrzeughaftpflicht


Krankenkasse

Die Krankenversicherung

In der Schweiz wohnhafte Personen jeden Alters unterstehen dem Krankenversicherungsgesetz (KVG). Es schreibt eine obligatorische Grundversicherung vor. Diese deckt alle medizinischen

Grundleistungen, Medikamente sowie den Aufenthalt in der Allgemeinabteilung in Krankenhäusern ab. Das Obligatorium gilt auch für ausländische Staatsangehörige,

die sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten oder sich hier niederlassen. Sie müssen sich innert drei Monaten bei einer Krankenkasse anmelden; diese Frist gilt

übrigens auch für die Anmeldung von Neugeborenen. Der Leistungsumfang der Grundversicherung ist bei allen Krankenkassen identisch – nicht aber der Preis: Der Vergleich lohnt sich ebenso wie der Wechsel zu einer

anderen Kasse!

Mit Zusatzversicherungen erfüllen Sie sich Ansprüche, die über die Grundversorgung hinausgehen – zum Beispiel den Aufenthalt in der Privatabteilung von Spitälern oder zahnärztliche Behandlungen (anders als zum Beispiel in Deutschland sind diese in der

Grundversicherung nicht abgedeckt).



Unfallversicherung

Die Unfallversicherung

Berufstätige sind durch ihren Arbeitgeber obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Die Prämie für die Berufsunfallversicherung trägt der Arbeitgeber, jene

für Nichtbetriebsunfälle (maximal 2% des Lohns) geht zu Ihren Lasten. Nicht berufstätige Personen und Kinder können die Unfalldeckung in ihrer Krankenkasse integrieren

oder eine separate Unfallversicherung abschliessen.



Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Andreas Lohner. Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisert am 30.11.2017.