obligatorische
Versicherungen
BVG - Pensionskasse
Motorfahrzeughaftpflicht
Krankenkasse
Die Krankenversicherung
In der Schweiz wohnhafte Personen jeden Alters unterstehen dem Krankenversicherungsgesetz (KVG). Es
schreibt eine obligatorische Grundversicherung vor. Diese deckt alle medizinischen
Grundleistungen, Medikamente sowie den Aufenthalt in der Allgemeinabteilung in Krankenhäusern ab. Das
Obligatorium gilt auch für ausländische Staatsangehörige,
die sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten oder sich hier niederlassen. Sie müssen sich
innert drei Monaten bei einer Krankenkasse anmelden; diese Frist gilt
übrigens auch für die Anmeldung von Neugeborenen. Der Leistungsumfang der Grundversicherung ist bei
allen Krankenkassen identisch – nicht aber der Preis: Der Vergleich lohnt sich ebenso wie der Wechsel
zu einer
anderen Kasse!
Mit Zusatzversicherungen erfüllen Sie sich Ansprüche, die über die Grundversorgung hinausgehen
– zum Beispiel den Aufenthalt in der Privatabteilung von Spitälern oder zahnärztliche Behandlungen (anders
als zum Beispiel in Deutschland sind diese in der
Grundversicherung nicht abgedeckt).
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung
Berufstätige sind durch ihren Arbeitgeber obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert.
Die Prämie für die Berufsunfallversicherung trägt der Arbeitgeber, jene
für Nichtbetriebsunfälle (maximal 2% des Lohns) geht zu Ihren Lasten. Nicht berufstätige Personen und
Kinder können die Unfalldeckung in ihrer Krankenkasse integrieren
oder eine separate Unfallversicherung abschliessen.
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Andreas Lohner. Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisert am 30.11.2017.
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