Vertragssicherung


Realsicherheiten


Kaution (OR 257e)

Hinterlegung einer bestimmten Geldsumme (v.a. Mietvertrag)


Haftgeld (OR 158, 1+2)

Schuldner leistet bei Vertragsabschluss eine Anzahlung (=vorausbezahlte Konventionalstrafe) die der Gläubiger erhält, wenn nicht erfüllt wird. z.B. Annullationskosten, (Kosten für den Kostenvoranschlag)


A. Haft- und Reugeld


Art. 158

1 Das beim Vertragsabschlusse gegebene An- oder Draufgeld

gilt als Haft-, nicht als Reugeld.

2 Wo nicht Vertrag oder Ortsgebrauch etwas anderes bestimmen,

verbleibt das Haftgeld dem Empfänger ohne Abzug von

seinem Anspruche.

3 Ist ein Reugeld verabredet worden, so kann der Geber gegen

Zurücklassung des bezahlten und der Empfänger gegen Erstattung

des doppelten Betrages von dem Vertrage zurücktreten.



Reuegeld OR 158,3

Preis für das Rücktrittsrecht

sehr häufig bei Reiseveranstaltern (Bearbeitungsgebühr)


A. Haft- und Reugeld


Art. 158

1 Das beim Vertragsabschlusse gegebene An- oder Draufgeld

gilt als Haft-, nicht als Reugeld.

2 Wo nicht Vertrag oder Ortsgebrauch etwas anderes bestimmen,

verbleibt das Haftgeld dem Empfänger ohne Abzug von

seinem Anspruche.

3 Ist ein Reugeld verabredet worden, so kann der Geber gegen

Zurücklassung des bezahlten und der Empfänger gegen Erstattung

des doppelten Betrages von dem Vertrage zurücktreten.



Retentionsrecht ZGB 895 ff

Zurückbehaltungsrecht beim Werkvertrag (ZGB 895)

Vermieter oder Verpächter von Geschäftsräumen (OR 268, 299c)

Frachtführer, Spediteur oder Lagerhalter (OR 451, 485)

Hotelier darf die Effekten des Gastes bis zur Begleichung der Rechnung zurückhalten (OR 491)


Auto, Wertpapiere, die sich in der Gewalt des Gläubigers befinden, zur Sicherstellung seiner Forderung solange zurückzuhalten, bis der Schuldner bezahlt


Kann oder will der Schuldner nicht zahlen => betreibungsrechtliche Verwertung (Betreibung auf Pfandverwertung)


  • Zurückbehaltungsrecht beim Werkvertrag (ZGB 895)
     
  • Vermieter oder Verpächter von Geschäftsräumen (OR 268, 299c)
     
  • Frachtführer, Spediteur oder Lagerhalter (OR 451, 485)
     
  • Hotelier darf die Effekten des Gastes bis zur Begleichung der Rechnung zurückhalten (OR 491)
     

Eigentumsvorbehalt (ZGB 715)

Das Eigentum geht bei Übergabe an den neuen Besitzer über. Um dies zu verhindern wird beim Abzahlungskauf ein Eigentumsvorbehalt angebracht.


Pfandrecht

  • Fahrnispfand (ZGB 884)
    beim Wertschriftenkredit


     
    • Faustpfand
      ZGB 884 Abschluss eines Pfandvertrages und Übergabe des Faustpfandes


      Wertschriften (Obligationen 50-80%, Aktien bis 50%, Anteilsscheine 50-80%)

      Lebensversicherungspolicen mit Rückkaufswert

      Waren aller Art, wie Gold, Schmuck, eingelagerte Rohstoffe


       
    • Registerpfand
      Vieh

      Flugzeuge

      Schiffe


       
  • Grundpfand (ZGB 793)
    Als Sicherheit für den Gläubiger wird ein bebautes oder unbebautes Grundstück verpfändet.


    Zweiundzwanzigster Titel: Das Grundpfand

    Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen


    Art. 793

    1 Das Grundpfand wird bestellt als Grundpfandverschreibung,

    als Schuldbrief oder als Gült.

    2 Die Bestellung anderer Arten des Grundpfandes ist nicht gestattet.

    Art. 794

    1 Bei der Bestellung des Grundpfandes ist in allen Fällen ein

    bestimmter Betrag der Forderung in Landesmünze anzugeben.

    2 Ist der Betrag der Forderung unbestimmt, so wird ein Höchstbetrag

    angegeben, bis zu dem das Grundstück für alle Ansprüche

    des Gläubigers haftet




     
    • Grundpfandverschreibung
      lediglich eine Bestätigung Grundbuchamtes, dass ein Pfandrecht eingetragen ist

      Schuld muss zusätzlich bewiesen werden



       
    • Gült
       
    • Schuldbrief
       

Nachnahme


Vorauszahlung