Wertpapiere


Emission (Wie entstehen Wertpapiere?)


Verhandlungen mit Banken

Probleme bei der Kapitalerhöhung: Emissionsbedingungen

    1. Bezugsverhältnis: Verhältnis zwischen bestehendem und neuen Aktien
    2. Ausgabekurs: neben rechtlichen Vorschriften folgende Einflussfaktoren:
        • Festlegung des Agios: je höher Börsenkurs über Nennwert, desto grösser kann Agio gewählt werden.

          Verwendung des Agio nach OR 624:
          • Zuweisung an gesetzliche Reserve
          • freiwillige zusätzliche Abschreibungen
          • betriebliche Wohlfahrtszweck


    Praxis:

          • Zuweisung des Agio an Reserven zur Stärkungs der EK-Basis ==> Vermeidung/Verminderung der Kapitalverwässerung (= Verminderung des Reserveanteils pro Aktie)
        • Aufnahmebereitschaft des Marktes: Börsentendenz (Hausse oder Baisse),  Emissionskurs hoch
        • Bilanzwert der Aktie = EK / ausgegebene Aktien: je näher Ausgabekurs beim Bilanzkurs, desto kleiner die Kaptialverwässerung
        • Stille Reserven: wenn gross, Emissionskurs über Bilanzkurs gerechtfertigt
        • Börsenkurs: darf nicht überschritten werden: obere Grenze = 2/3 des Börsenk.
        • Ertragswert: je höher, desto höher Ausgabekurs
        • Rendite: bei neuen Aktien höher, da Ausgabekurs < Börsenkurs
        • Dividendenpolitik: Ausgabekurs so, dass Div.satz nicht angepasst werden muss
        • Steuern: in einigen Kt. muss Agioerlös als Ertrag versteuert werden
    • Bezugsfrist, Liberierungstermin, Dividendenberechtigung


g) Bezugsrechte

Recht eines Aktionärs, bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien im Verhältnis zu seiner bisherigen Beteiligung zu erwerben > Entschädigung für die mit einer Kapitalerhöhung verbundenen Kapitalverwässerung: in der Praxis als eine Art Bonus betrachtet:
BR = Ka ./. Ke / (a/n)

  • Zins, Betrag, Kommission
     

Syndikatsbildung

  • Anleihensvertrag
     
  • Syndikatsvertrag
     

Emissionsprospekt

  • Aktien
    Probleme bei der Kapitalerhöhung: Emissionsbedingungen

      1. Bezugsverhältnis: Verhältnis zwischen bestehendem und neuen Aktien
      2. Ausgabekurs: neben rechtlichen Vorschriften folgende Einflussfaktoren:
          • Festlegung des Agios: je höher Börsenkurs über Nennwert, desto grösser kann Agio gewählt werden.

            Verwendung des Agio nach OR 624:
            • Zuweisung an gesetzliche Reserve
            • freiwillige zusätzliche Abschreibungen
            • betriebliche Wohlfahrtszweck


        Praxis:

            • Zuweisung des Agio an Reserven zur Stärkungs der EK-Basis ==> Vermeidung/Verminderung der Kapitalverwässerung (= Verminderung des Reserveanteils pro Aktie)
          • Aufnahmebereitschaft des Marktes: Börsentendenz (Hausse oder Baisse),  bei bullish-Market ist der Emissionskurs hoch
          • Bilanzwert der Aktie = EK / ausgegebene Aktien: je näher Ausgabekurs beim Bilanzkurs, desto kleiner die Kaptialverwässerung
          • Stille Reserven: wenn gross, Emissionskurs über Bilanzkurs gerechtfertigt
          • Börsenkurs: darf nicht überschritten werden
          • Ertragswert: je höher, desto höher Ausgabekurs
          • Rendite: bei neuen Aktien höher, da Ausgabekurs < Börsenkurs
          • Dividendenpolitik: Ausgabekurs so, dass Dividendensatz nicht angepasst werden muss

      1. Bezugsfrist, Liberierungstermin, Dividendenberechtigung


    g) Bezugsrechte

    Recht eines Aktionärs, bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien im Verhältnis zu seiner bisherigen Beteiligung zu erwerben > Entschädigung für die mit einer Kapitalerhöhung verbundenen Kapitalverwässerung: in der Praxis als eine Art Bonus betrachtet:

                              Kurs der alten Aktien minus Kurs der neuen Aktien

    Bezugsrecht =    ----------------------------------------------------------

                                Bezugsverhältnis + 1


     

Zeichnungsschein


Zeichnung durch Interessierte (Intstitutionelle Anleger wie Pensionskassen)

  • Graumarkt
     

Zuteilung durch Bank


Liberierung (Einzahlung durch Anleger)


Auszahlung des Kapitals an die Unternehmung


ev. Kotierung...Zulassung an der Börse