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Regress
Die Versicherung, z.B. Motorfahrzeughaftpflichtversicherung kann bei grobfahrlässigem Verhalten (Trunkenheit,
Drogenkonsum, Sommerpneus im Winter usw) auf den Versicherten zurückgreifen.
Rückgriffsrecht der
Versicherung
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Andreas Lohner. Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisert am 30.11.2017.
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