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Lohn
Lohnzahlung
- OR 323 Ende des Monats
- OR 323 Abs. 4: Lohnvorschuss in Notlage
Lohnfortzahlung
OR 324a ff
- Krankheit, Schwangerschaft
OR 324a
- das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für
mehr als drei Monate eingegangen ist.
- Aus Gründen, die in seiner Person liegen ohne sein
Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert
- dispositiv
- 1. Dienstjahr für 3 Wochen
- Ab 2. Dienstjahr
- Gerichtspraxis
- Basler Skala
- 4. bis 12. Monat ==> 3 Wochen
- im 2. und 3. Anstellungsjahr ==> 2 Monate
- im 4. bis 10. Anstellungsjahr ==> 3 Monate
- im 11. bis 15. Anstellungsjahr ==> 4 Monate
- im 16. bis 20. Anstellungsjahr ==> 5 Monate
- ab dem 21. Anstellungsjahr ==> 6 Monate
- Berner Skala
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4. bis 12. Monat ==> 3 Wochen
- im 2. Anstellungsjahr ==> 1 Monat
- im 3. bis 4. Anstellungsjahr ==> 2 Monate
- im 5. bis 9. Anstellungsjahr ==> 3 Monate
- im 10. bis 14. Anstellungsjahr ==> 4 Monate
- im 15. bis 19. Anstellungsjahr ==> 5 Monate
- im 20. bis 25. Anstellungsjahr ==> 6 Monate
- Zürcher Skala
-
4. bis 12. Monat ==> 3 Wochen
- im 2. Anstellungsjahr ==> 8 Wochen
- im 3. Anstellungsjahr ==> 9 Wochen
- pro weiteres Anstellungsjahr + 1 Woche
- Unfall, Militär, Mutterschaft
OR 324b
- obligatorisch versichert nach UVG
bzw. EOG
- so hat der Arbeitgeber den Lohn nicht zu entrichten, wenn die für
die beschränkte Zeit geschuldeten Versicherungsleistungen
mindestens vier Fünftel des darauf entfallenden Lohnes decken.
- 2 Sind die Versicherungsleistungen geringer, so hat der Arbeitgeber die Differenz zwischen
diesen und vier Fünfteln des Lohnes zu entrichten.
» Siehe auch: dispositiv
- 3 Werden die Versicherungsleistungen erst nach einer Wartezeit gewährt, so hat
der Arbeitgeber für diese Zeit mindestens vier Fünftel des Lohnes zu entrichten.86
- Mutterschaftsurlaub
- Anspruchsberechtigte
- Voraussetzung
- 9 Monate bei der AHV
- mind. 5 Monate in der
Zeitspanne vor der
Niederkunft gearbeitet
haben
- angestellte Frauen
- Selbständigerwerbende
- arbeitslose Frauen
- kranke Frauen, die Taggelder beziehen
- Dauer
- 14 Wochen (98 Tage) nach der Niederkunft
- Umfang
- 80% des Lohnes in Taggeldern
Auszahlung einer Gratifikation OR 322d (=Sondervergütung) nur wenn vereinbart.
Spesen:
- Das Gesetz sieht vor, dass ein Mitarbeiter Anrecht darauf hat,
dass seine betriebsnotwendigen Auslagen ersetzt werden
(Fahrzeugspesen, auswärtige Mahlzeiten oder Übernachtungen
usw.). Üblich sind in der Praxis die folgenden Formen:
- "Zetteliwirtschaft" (Belege auch für kleinste
Auslagen bei untergeordneten Angestellten)
- "Vertrauensspesen" (Abrechnung monatlich ohne
Belege bei mittlerem Kader) ·
- "Spesenpauschale" (fester monatlicher Betrag ohne
Abrechnung und ohne Belege bei höherem Kader.)
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